SAV-Posenkieker e.V. Neuigkeiten
- Unser neuer Treffpunkt für Versammlungen
- Teichanlagen in Seestermühe wieder frei
- Arbeitsdiensttermine 2019
- Termindetails 2019 - soweit schon bekannt -
- Termine 2019
- Besatzstatistik 2018 online
- Einladung Hauptversammlung 2019
- Fischereischeinlehrgang Uetersen November 2018
- Arbeitsdiensttermine 2018 - Änderung ! -
- Einladung Herbstversammlung 2018
Eintritt Rentenalter, Arbeitsdienst und Schwerbehinderung |
Hallo liebe Posenkieker Mitglieder, aus gegebener Veranlassung müssen wir leider noch einmal auf folgendes hinweisen: Gemäß unserer Satzung sind die männliche Mitglieder vom Arbeitsdienst befreit, wenn ein Rententräger die Rentenversicherungspflicht erklärt. Das kann zu unterschiedlichen Zeiträumen sein und muss nicht immer mit dem Erreichen des 65. Lebensjahres einhergehen. Da die Kassenwartin aber leider keine Hellseherin ist, erwarten wir von den betroffenen Mitgliedern, dass sie uns zeitnah eine Mitteilung hierüber zukommen lassen, und nicht erst dann, wenn der Verein die Beiträge incl. der Arbeitsdienstgebühr eingezogen hat. Unfreundliche Reaktionen hierüber sind sinnlos und überflüssig. Die Information über den erfolgten Renteneintritt ist eine Bringschuld, keine Holschuld ! Wir bitten um Beachtung und entsprechende Umsetzung. Uns von der Bank auferlegte Kosten für Rücklastschriften wegen Widerruf gehen zu Lasten des betreffenden Mitgliedes. Außerdem müssen wir in diesem Zusammenhang noch einmal deutlich in Erinnerung bringen, dass die Vorlage eines ärztlichen Attests nicht bedeutet, dass das betreffende Mitglied automatisch vom Arbeitsdienst befreit ist ! Eine Befreiung vom Arbeitsdienst findet nur bei Vorlage eines Schwerbehindertenausweises statt ! Über eine befristete Befreiung vom Arbeitsdienst z.B. wegen eines Unfalls oder wegen einer Operation können wir uns jederzeit unterhalten. Wir vom geschäftsführenden Vorstand verstehen nicht, warum es wegen dieser Themen immer wieder Diskussionsbedarf gibt. Die Regularien sind in unseren Vereinsordnungen und in der Satzung klar geregelt. |
Michael Mitsching 2. Vorsitzender |