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Pressemitteilung


Europaweiter Kormoran-Managementplan rückt in weite Ferne

„Kommission und Rat stellen sich der Problematik nicht im ausreichenden Maße"

Brüssel/Kiel: Ein europaweiter Kormoran-Managementplan, wie ihn das Europäische Parlament seit mehreren Jahren fordert, scheint mangels Interesse der Kommission und des Rates in weite Ferne gerückt zu sein. Das geht aus der Antwort der EU-Kommission hervor, die die schleswig-holsteinische SPD-Europaabgeordnete Ulrike Rodust am Dienstag in Brüssel erreichte.

Rodust, die sich als Koordinatorin der sozialdemokratischen Fraktion im Fischerei-Ausschuss mit der Problematik der zunehmenden Schäden durch Kormorane für Fischbestände, Fischerei und Aquakultur konfrontiert sieht, hatte hierzu eine schriftliche Anfrage an die Kommission gestellt. Dabei hatte sie die neu ins Amt gekommenen Kommissare daran erinnert, dass das Europäische Parlament das Gremium bereits im Jahr 2008 dazu aufgefordert hatte „einen europäisch koordinierten Bestandsmanagementplan für Kormorane vorzulegen und die Erhebung wissenschaftlicher Daten zur Größe der Kormoranpopulationen zu fördern".

„Ich bedaure, dass sich die Mitgliedsstaaten dieser Problematik nicht im ausreichenden Maße stellen", erklärt Rodust und fragt: „Wie glaubwürdig ist es, den Betroffenen Hilfe zu versprechen, solange man nicht ausreichend wissenschaftliche Daten als Basis für Lösungsansätze ermittelt." Umso wichtiger sei es nun, dass wenigstens die von der Kommission vorgeschlagenen Maßnahmen vernünftig umgesetzt werden, betont Rodust. „Ich setzte mich zurzeit im Rahmen der Haushaltsverhandlungen für 2011 dafür ein, dass das von der Kommission vorgeschlagene Projekt einer "Plattform" für den Informationsaustausch und für die Erfassung aktueller Daten über die Kormoranbestände in der EU (die aus einer Website bestehen wird) um ein echtes Forum erweitert wird." Hier könnten Experten Erfahrungen und bewährten Praktiken beim Kormoranmanagement austauschen, erhofft sich Rodust.

Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an Eva Zunder, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit im Europabüro von Ulrike Rodust, 0171-78 30 130,
Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! JavaScript muss aktiviert werden, damit sie angezeigt werden kann. . Unter www.ulrike-rodust.eu finden Sie im Pressebereich Fotos der Abgeordneten zum Download.

Mit freundlichen Grüßen

Eva Zunder
________________________________
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Europabüro Ulrike Rodust
Kleiner Kuhberg 28-30
24103 Kiel
mobil: 0171-78 30 130
Telefon: 0431 90 60 622
Fax: 0431 90 60 641
Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! JavaScript muss aktiviert werden, damit sie angezeigt werden kann.
www.ulrike-rodust.eu

 

News - Ticker

 

Das komplette neue Landesfischereigesetz könnt ihr Euch >>>>>> hier <<<<<<< ansehen

 

Neues Fischereigesetz veröffentlicht und somit gültig

Die von der Landesregierung Schleswig-Holsteins beschlossenen Änderungen des Landesfischereigesetzes sind durch Veröffentlichung am 25.11.2011 mit sofortiger Wirkung in Kraft getreten.
Dadurch ändern sich für den Angler gravierende Punkte, über die wir in Teilen bereits auf dieser Homepage berichtet hatten oder über die in der Presse informiert wurde. Als die beiden wichtigsten Punkte sind wohl zu erwähnen, dass das Setzkescherverbot aufgehoben wurde und das jeder Angler, der aus einem anderen Bundesland kommt und in Schleswig-Holstein angeln möchte, ab sofort in S-H eine Fischereiabgabe in Höhe von 10 Euro pro Jahr zu entrichten hat. Diese Abgabe muss zusätzlich zu der bereits entrichteten Fischereiabgabe in seinem eigenen Bundesland entrichtet werden. Wie genau das Prozedere ablaufen soll, wo die Fischereiabgabemarke eingeklebt wird, erfahren wir hoffentlich bald. Sobald uns neuere und detailliertere Informationen vorliegen, werden wir hier berichten. Das gleiche gilt für den Gesetzestext selber. Sobald uns hier die genauen Definitionen vorliegen, werden wir das hier umgehend veröffentlichen und erklären.

 

 

Wichtige Änderungen im Fischereigesetz für Schleswig-Holstein

Im Fischereigesetz für Schleswig-Holstein sind im Rahmen der Novelle über 30 Änderungen vollzogen worden. Diese sind jedoch nicht alle von praktischer Bedeutung für die Angler und Fischer am Gewässer. Daher wird im Folgenden eine Übersicht über wichtige Änderungen und ihre jeweilige Bedeutung gegeben. Diese Aufzählung ist bewusst nicht abschließend und soll vor allem der schnellen und übersichtlichen Information dienen. Für weitere Detailinformationen sollte auf jeden Fall das Gesetz selber eingesehen werden.

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Kormoranmanagement im Bundestag beschlossen

Am 10. November 2011 standen im Deutschen Bundestag zwei Anträge zum Kormoranmanagement zur Abstimmung. Der Antrag der LINKEN "Ökosysteme schützen, Artenvielfalt erhalten – Kormoranmanagement einführen" wurde gegen die Stimmen der Linksfraktion und einiger Stimmen aus der SPD abgelehnt, der Antrag "Fischartenschutz voranbringen – Vordringliche Maßnahmen für ein Kormoranmanagement" von CDU/CSU und der FDP wurde mit den Stimmen von CDU/CSU, FDP, den LINKEN sowie zwei Stimmen aus der SPD angenommen.

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