Raubfischschonzeiten geändert |
Bis auf weiteres ist auf Beschluss der Hauptversammlung 2010 Hecht und Zander in unseren Vereinsgewässern ab dem 01.05. eines Jahres beangelbar. Sollte sich bei den Fängen und bei Kontrollen herausstellen, dass die Rogner zu diesem Zeitpunkt noch nicht abgelaicht haben, werden wir die Regelung wieder rückgängig machen und zur alten Version zurückkehren. Daher gilt diese Genehmigung zunächst einmal nur bis auf weiteres. Für den geschäftsführenden Vorstand Michael Mitsching |





