• Schriftart groesser
  • Schriftart normal
  • Schriftart klein
Startseite

Raubfischschonzeiten

E-Mail Drucken PDF

 


Raubfischschonzeiten geändert


Auf der Hauptversammlung am 16.01.2010 wurde beschlossen, die vereinsinternen Raubfischschonzeiten in unseren Vereinsgewässern denen der gesetzlichen Regelung anzupassen. In Schleswig-Holstein sind Hecht und Zander bis zum 30.04. eines Jahres geschützt, bei uns bis zum 31.05. eines Jahres.

Bis auf weiteres ist auf Beschluss der Hauptversammlung 2010 Hecht und Zander in unseren Vereinsgewässern ab dem 01.05. eines Jahres beangelbar.

Sollte sich bei den Fängen und bei Kontrollen herausstellen, dass die Rogner zu diesem Zeitpunkt noch nicht abgelaicht haben, werden wir die Regelung wieder rückgängig machen und zur alten Version zurückkehren.

Daher gilt diese Genehmigung zunächst einmal nur bis auf weiteres.

Für den geschäftsführenden Vorstand

Michael Mitsching

 

 

 

Aktualisiert ( Donnerstag, den 11. Februar 2010 um 10:45 Uhr )  

Unsere Bankverbindung:    Sparkasse Südholstein    Bankleitzahl 230 510 30    Konto Nr.: 8984486

© Copyright 2009 by SAV-Posenkieker e.V. Uetersen