SAV-Posenkieker e.V.
Arbeitsdienste

Arbeitsdienste

Für die Arbeitsdienste gilt :

Gearbeitet wird von 07.00 Uhr bis 13.00 Uhr ( in den Wintermonaten vom 01.10. bis 31.03. eines Jahres von 08.00 Uhr bis 14.00 Uhr).

Wer nach dem 1.7. eines Jahres beitritt, muss für das Jahr keinen Arbeitsdienst leisten.

Bitte kommt so rechtzeitig zum Treffpunkt, am Container in Lander, dass ihr pünktlich zur angegebenen Arbeitszeit arbeitsbereit seid. Der Hauptgewässerwart oder ein anderer Gewässerwart wird die Leute dann einteilen und an die entsprechenden Gewässer schicken. Eventuell kann das auch schon einen Tag vorher telefonisch abgesprochen werden, um Wege zu sparen.

Bitte bringt auf jeden Fall eure Erlaubniskarte mit und legt sie dem Gewässerwart nach dem Arbeitsdienst vor. Hier erfolgt die Freizeichnung  vom Gewässerwart für den abgeleisteten Gewässerdienst. Fehlt diese Freizeichnung auf der Erlaubniskarte, wird gemäß Satzung zzgl. zum Jahresbeitrag eine Gebühr von 100,00 Euro erhoben.

Da sich einige Mitglieder in der Vergangenheit die Erlaubniskarte selber ” freigezeichnet ” haben, erfolgt separat vom Hauptgewässerwart eine Meldung der Teilnehmer in Form von einer Liste direkt an die Kassenwartin, um Manipulationen vorzubeugen.

Beachtet bitte die Regularien beim Gewässerdienst:

Es hat sich jeder, der einen Arbeitsdienst ausführen möchte, mindestens 3 Tage vorher beim Hauptgewässerwart per Mail, per Anmeldeformular oder telefonisch anzumelden.

Die Mailadressen und Telefonnummern sind bekannt oder in unserer Adressliste einzusehen.

Sollte jemand – aus welchem Grund auch immer – an den angebotenen Arbeitsdienstterminen keine Zeit haben, besteht eventuell noch die Möglichkeit, nach telefonischer Rücksprache mit dem Hauptgewässerwart einen Sonderarbeitsdienst abzuleisten. Es wird dann individuell festgelegt, was zu tun ist.

Die Ansetzung von Sonderarbeitsdiensten während und nach Ende der Saison ist aber keine Garantie dafür, sich noch mal schnell  anzumelden, um die Ersatzzahlung zu sparen.



( * ) !!!  Achtung Arbeitsdienste  !!!

Auf die Notwendigkeit der Benutzung persönlicher Schutzausrüstung (PSA) wird verwiesen. Jedes Mitglied ist verantwortlich für seine PSA. Sie wird nicht vom Verein zur Verfügung gestellt. PSA für die anfallenden Arbeiten ist:
Schutzbrille, Gehörschutz, Handschuhe, Sicherheitsschuhe.