Grundlegende Regeln an unseren Gewässern | Regelwerk für die Benutzung eines Futterbootes auf unseren Gewässern |
Der Vorstand bittet dringend darum, die nachfolgenden Regeln beim Angeln an unseren Gewässern zu beachten: 1. Sauberkeit; leere Verpackungen, Schnurreste, Haken sowie Zigarettenkippen sind mitzunehmen und zuhause zu entsorgen. 2. Offenes Feuer und Grillen auf dem Boden ist untersagt, Grillen mit Sicherheitsabstand zum Boden ist erlaubt z.B. kleiner Kugelgrill oder Einweggrill. 3. Bei zeitweiligem Verlassen des Angelplatzes sind die Ruten aus dem Wasser zu nehmen. 4. Beim Spinnangeln ist nur eine Rute erlaubt, andere Angeln sind aus dem Wasser zu nehmen. 5. Das Übertragen von Fängen auf Angelkollegen ist nicht erlaubt. 6. Gefangene Fische sind sofort einzutragen. Die erlaubten Fangmengen sind auf der Fangkarte eingetragen und unbedingt einzuhalten. 7. Das Angeln mit Drillingen ist nur mit Kunstköder oder Köderfisch und nur auf Raubfisch erlaubt. 8. Störe, Graskarpfen und Schuppenkarpfen sind immer schonend zurückzusetzen. 9. Ein den gesetzlichen Regelungen entsprechender Setzkescher ist ausschließlich zum Hältern von Weißfischen gestattet. Dieser muss mindestens 3,50m Lang und im Ringdurchmesser 0,50m betragen. Er muss aus Knotenlosen Material bestehen. Der Setzkescher ist zum gesunden Hältern da, das heißt auch das dieser nicht überfüllt sein darf, der Fisch muss frei schwimmen können. Als Regel gilt das nicht mehr als 5% des Volumens mit Fisch besetzt werden sollte. Alles weitere steht im Gesetzestext. § 11 Verwendung von Setzkeschern Link zum Gesetz Die Einhaltung dieser Regeln wird in Zukunft stärker kontrolliert und bei Zuwiderhandlungen vom Vorstand mit Strafen belegt. Der Vorstand | 1. Allgemeine Bestimmungen 1.1. Die Nutzung des Futterbootes ist nur Vereinsmitgliedern vorbehalten. 1.2. Jedes Mitglied ist für die ordnungsgemäße Handhabung des Futterbootes verantwortlich. 2. Nutzung des Futterbootes 2.1. Das Futterboot darf nur auf den dafür ausgewiesenen Vereinsgewässern genutzt werden. 2.1.1 Ausgewiesene Gewässer sind aktuell: Dausee (Offenseth), Lander im Hinteren Teil ab Bank 5 bis gegenüberliegend zur Bank 3 sowie an der Teichanlage Seester 1 & 2. 2.2. Die Nutzung ist nur im sichtbaren Bereich gestattet. 2.3. Auf andere Angler ist immer Rücksicht zu nehmen. 2.4. Ein Mitglied darf niemals durch die Nutzung des Futterbootes am Angeln gehindert werden. 2.5 Sollten sich Angler am See befinden darf keine passive (automatisches Fahren) Kartierung des Sees stattfinden. 3. Sicherheit und Verantwortung 3.1. Jedes Mitglied ist verpflichtet, die Sicherheitsvorschriften zu beachten. 3.2. Bei Unfällen oder Schäden an Vereinseigentum ist sofort der Vorstand zu informieren. 3.3. Der Verein übernimmt keine Haftung für Schäden oder Unfälle, die während der Nutzung des Futterbootes entstehen. 3.4 Sollte ein Verstoß festgestellt werden, ist das Mitglied verpflichtet diesen sofort an den Vorstand weiter zu geben. Beschwerden, die erst 12 Stunden später gemeldet werden, werden nicht geahndet. 4. Ordnungswidrigkeiten 4.1. Verstöße gegen die Regeln können zu einem zeitweiligen oder dauerhaften Ausschluss von der Nutzung des Futterbootes führen. 4.2. Wiederholte Verstöße können weitere Maßnahmen nach sich ziehen. 5. Inkrafttreten 5.1. Dieses Regelwerk tritt am 01.01.2025 in Kraft und ist für alle Mitglieder verbindlich. 5.2. Änderungen am Regelwerk können jederzeit durchgeführt werden. Mitglieder sind verpflichtet, vor der Nutzung des Futterbootes zu prüfen, ob Regelanpassungen vorliegen. 5.3 Sollte es Konstruktive Vorschläge zur Verbesserung der Regeln geben kommt bitte auf den Vorstand zu. 5.4 Wie auf der Mitgliederversammlung am 18.01.2025 beschlossen gilt diese Erlaubnis vorübergehend auf Probe bis zur nächsten Jahreshauptversammlung. Bei dieser wird durch die Mitglieder beschlossen an welchen Teichen die Nutzung weiterhin erlaubt bleibt. |