Grundlegende Regeln an unseren Gewässern | Regelwerk für die Benutzung eines Futterbootes auf unseren Gewässern |
Der Vorstand bittet dringend darum, die nachfolgenden Regeln beim Angeln an unseren Gewässern zu beachten: 1. Sauberkeit; leere Verpackungen, Schnurreste, Haken sowie Zigarettenkippen sind mitzunehmen und zuhause zu entsorgen. 2. Offenes Feuer und Grillen auf dem Boden ist untersagt, Grillen mit Sicherheitsabstand zum Boden ist erlaubt z.B. kleiner Kugelgrill oder Einweggrill. 3. Bei zeitweiligem Verlassen des Angelplatzes sind die Ruten aus dem Wasser zu nehmen. 4. Beim Spinnangeln ist nur eine Rute erlaubt, andere Angeln sind aus dem Wasser zu nehmen. 5. Das Übertragen von Fängen auf Angelkollegen ist nicht erlaubt. 6. Gefangene Fische sind sofort einzutragen. Die erlaubten Fangmengen sind auf der Fangkarte eingetragen und unbedingt einzuhalten. 7. Das Angeln mit Drillingen ist nur mit Kunstköder oder Köderfisch und nur auf Raubfisch erlaubt. 8. Störe, Graskarpfen und Schuppenkarpfen sind immer schonend zurückzusetzen. Die Einhaltung dieser Regeln wird in Zukunft stärker kontrolliert und bei Zuwiderhandlungen vom Vorstand mit Strafen belegt. Der Vorstand | 1. Allgemeine Bestimmungen 1.1. Die Nutzung des Futterbootes ist nur Vereinsmitgliedern gestattet. 1.2. Jedes Mitglied ist für die ordnungsgemäße Handhabung des Futterbootes verantwortlich. 2. Anmeldung 2.1. Vor der Nutzung ist das Futterboot beim Vorstand zu registrieren. 2.2. Für die Registrierung wird ein Foto sowie die Typenbezeichnung benötigt. 3. Nutzung des Futterbootes 3.1. Das Futterboot darf nur auf den dafür ausgewiesenen Vereinssgewässern genutzt werden. 3.2. Die Nutzung ist nur im sichtbaren Bereich gestattet. 3.3. Auf andere Angler ist immer Rücksicht zu nehmen. 3.4. Wird ein Mitglied durch die Nutzung gestört, ist es zu unterlassen, das Futterboot weiter zu benutzen. 4. Sicherheit und Verantwortung 4.1. Jedes Mitglied ist verpflichtet, die Sicherheitsvorschriften zu beachten. 4.2. Bei Unfällen oder Schäden an Vereinseigentum ist sofort der Vorstand zu informieren. 4.3. Der Verein übernimmt keine Haftung für Schäden oder Unfälle, die während der Nutzung des Futterbootes entstehen. 4.4 Sollte ein Verstoß festgestellt werden, ist das Mitglied verpflichtet diesen sofort an den Vorstand weiter zu geben. Beschwerden, die erst 12 Stunden später gemeldet werden, werden nicht geahndet. 5. Ordnungswidrigkeiten 5.1. Verstöße gegen die Regeln können zu einem zeitweiligen oder dauerhaften Ausschluss von der Nutzung des Futterbootes führen. 5.2. Wiederholte Verstöße können weitere Maßnahmen nach sich ziehen. 6. Inkrafttreten 6.1. Dieses Regelwerk tritt am 01.01.2025 in Kraft und ist für alle Mitglieder verbindlich. 6.2. Änderungen am Regelwerk können jederzeit durchgeführt werden. Mitglieder sind verpflichtet, vor der Nutzung des Futterbootes zu prüfen, ob Regelanpassungen vorliegen. |